Gestaltungsberatung -
sinnvollen Strukturen den Weg ebnen
Wir begleiten Sie bei Umwandlungen, Restrukturierungen, Beteiligungsverkäufen, der Unternehmensnachfolge und weiteren Themen aus der Praxis.
Beispiel Umstrukturierung
Sie wollen überprüfen, ob die bestehende Unternehmensstruktur aus steuerlichen Gründen verändert werden sollte? Oder es gilt dafür zu sorgen, dass betriebswirtschaftliche notwendige Restrukturierungen ohne steuerliche Belastungen abgewickelt werden können? Vielleicht möchten Sie Ihre Beteiligung veräußern ohne steuerliche Nachteile in Kauf zu nehmen?
Gerne sind wir Ihr Ansprechpartner, wenn es um steuerlich optimierte Gestaltungen im Zuge der Übertragung von Unternehmensteilen geht – sei es im Zuge von Sanierungsmaßnahmen, der Aufnahme von Gesellschaftern oder eben einfach nur zur Senkung Ihrer Steuerlast.
Nach einer gründlichen Analyse Ihrer Zielvorstellungen erörtern wir mit Ihnen zusammen die Vorteilhaftigkeit verschiedener Modelle, wie z.B. Holdingstrukturen, Organschaften oder Treuhandmodelle. Auch die Aufdeckung stiller Reserven kann in der Handelsbilanz sinnvoll sein, um die Eigenkapitalquote zu verbessern.
Alle Umstrukturierungsmaßnahmen werden so gestaltet, dass dadurch keine steuerlichen Zusatzbelastungen entstehen.
Wichtiger als kurzfristige Effekte ist dabei jedoch die langfristige Tragfähigkeit der gefundenen Lösungen. Diese sollen schließlich auch betriebswirtschaftlich sinnvoll sein und sich zudem künftig nicht als steuerlicher Bumerang erweisen.
Beispiel Unternehmensnachfolge
Sie wollen Ihre Unternehmensnachfolge auf eine solide Grundlage stellen und nicht durch unnötige steuerliche oder sonstige finanzielle Belastungen gefährden? Ihnen ist gleichzeitig eine sichere Versorgung nach erfolgter Übergabe wichtig?
Eine gelungene Unternehmensnachfolge setzt eine frühzeitige Beschäftigung mit diesem Thema voraus. Denn nur so bleibt Ihnen ausreichend Zeit, um geeignete Nachfolger*innen zu suchen und diese optimal einzubinden.
Die Nachfolge in ein Unternehmen kann auf verschiedene Arten durchgeführt werden. Erfolgt sie unentgeltlich oder teilentgeltlich, unterliegt diese grundsätzlich der Schenkung- bzw. Erbschaftsteuer. Betriebsvermögen wird jedoch unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich privilegiert. Für die steuerliche Optimierung ist auch hier die frühzeitige Planung entscheidend.
Eine Unternehmensnachfolge kann natürlich auch im Rahmen einer Veräußerung an Dritte realisiert werden.
Im Rahmen eines ganzheitlichen Beratungsansatzes werden alle wesentlichen rechtlichen Aspekte berücksichtigt. Im Bereich des Gesellschafts- und Zivilrechts arbeiten wir mit renommierten und spezialisierten Rechtsanwälten aus Münster zusammen.
Gleichzeitig sind insbesondere für die Übertragung im Erbgang auch außersteuerliche Aspekte zu berücksichtigen: So gilt es, die richtigen gesellschafts- und zivilrechtlichen Grundlagen zu schaffen, um ungewollte Pflichtteils-, Ausgleichs- oder Zugewinnansprüche zu vermeiden. Nur so kann verhindert werden, dass Ihr Unternehmen im Zuge der Nachfolge finanziell überfordert wird.
Einkommensteuerliche Gesichtspunkte, die unbedacht zu einer Versteuerung stiller Reserven führen, dürfen ebenfalls nicht außer Betracht bleiben.
Unsere Zusatzleistungen: Unternehmensbewertung und Mediation
Sie wollen für eine gerechte Verteilung Ihres Vermögens sorgen? Für diesen Zweck ist es oftmals erforderlich, den Wert Ihres Unternehmens zu ermitteln. Wir bieten Ihnen in diesem Zusammenhang auch Unternehmensbewertungen an – von der vereinfachten Ertragswertermittlung bis hin zu professionellen Gutachten.
Das Thema „Nachfolge“ ist hochsensibel – und leider oft auch streitanfällig. Gerne begleiten wir Sie daher auch beim Ausgleich widerstreitender Interessen und bei der Suche nach kompromissfähigen Lösungen – loyal und immer unabhängig.
Sie haben noch keinen geeigneten Nachfolger? Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Suche und Auswahl.